Bedingungen für die Erbringung von IT-Dienstleistungen durch Lechler IT-Solutions.
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Werner Lechler, handelnd unter „Lechler IT-Solutions" (nachfolgend „Auftragnehmer"), und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von IT-Dienstleistungen, IT-Beratung, Reparaturen sowie verwandte Leistungen.
(2) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(3) Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern (§13 BGB) und Unternehmern (§14 BGB) gleichermaßen, soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet.
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
(2) Der Vertrag kommt durch eine schriftliche oder elektronische Bestätigung des Auftragnehmers oder mit Beginn der Leistungserbringung zustande.
(3) Mündliche Nebenabreden bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
(1) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einem gesondert geschlossenen Dienstleistungs- oder Werkvertrag.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung Subunternehmer einzusetzen. Die Auswahl und Überwachung erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt.
(3) Erbringt der Auftragnehmer Leistungen außerhalb seines Geschäftssitzes, werden Anfahrt und Reisezeit gemäß der vereinbarten Sätze vergütet.
(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Mitwirkungsleistungen rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung.
(2) Vor Beginn von Arbeiten an Hard- oder Software (insbesondere Reparaturen) ist der Auftraggeber verpflichtet, eine vollständige Datensicherung durchzuführen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für den Verlust von Daten, soweit dies nicht auf grobem Verschulden des Auftragnehmers beruht.
(3) Der Auftraggeber stellt sicher, dass er zur Beauftragung der angefragten Leistung berechtigt ist und keine Rechte Dritter (z. B. Lizenzbestimmungen) verletzt werden.
(1) Es gelten die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise. Sofern keine Festpreisvereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand zu den jeweils gültigen Stundensätzen des Auftragnehmers.
(2) Gemäß §19 UStG (Kleinunternehmerregelung) wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
(1) Vereinbarte Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.
(2) Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Lieferengpässen oder Mitwirkungsversäumnissen des Auftraggebers verlängern die Leistungsfristen entsprechend.
(1) Bei Werkleistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregeln. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Abnahme schriftlich anzuzeigen.
(2) Bei Dienstleistungen schuldet der Auftragnehmer die fachgerechte Erbringung der Leistung, jedoch keinen bestimmten Erfolg.
(3) Für gelieferte Hardware gilt die Gewährleistung des jeweiligen Herstellers.
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust ist – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist gemäß §4 verpflichtet, regelmäßige Datensicherungen durchzuführen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Näheres regelt die Datenschutzerklärung.
(2) Soweit der Auftragnehmer im Rahmen seiner Tätigkeit Zugriff auf personenbezogene Daten des Auftraggebers erhält, wird auf Wunsch ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.
(3) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten und nur zur Vertragserfüllung zu verwenden.
(1) Dauerschuldverhältnisse (z. B. Wartungs- oder Managed-Service-Verträge) können von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. per E-Mail).
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers in Feuchtwangen.
(3) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Auftragnehmers.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die der unwirksamen wirtschaftlich am nächsten kommt.
Stand: Mai 2026
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